AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Reinivo Gebäudedienste

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von:

Reinivo Gebäudedienste
Inhaber: Björn Kreot
Burhahnstr. 1
58675 Hemer
Deutschland

Telefon: 02372 · 599 99 50
E-Mail: info@reinivo.de

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Reinivo Gebäudedienste diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Vertragsschluss

Angebote von Reinivo Gebäudedienste sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Reinivo Gebäudedienste annimmt oder Reinivo Gebäudedienste eine Beauftragung des Kunden bestätigt. Die Annahme kann schriftlich, in Textform, per E-Mail, per WhatsApp, telefonisch oder mündlich erfolgen. Bei mündlichen oder telefonischen Vereinbarungen ist der von Reinivo Gebäudedienste bestätigte Leistungsumfang maßgeblich.

 

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

Reinivo Gebäudedienste erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Glas- und Fensterreinigung inklusive Rahmen und Fensterbänken 
  • Reinigung von Wintergärten, Glasdächern und Glasüberdachungen 
  • Jalousienreinigung  
  • Steinreinigung mit Hochdruck und/oder Heißwasser 
  • Imprägnierung von Steinflächen 
  • Neuverfugung mit Sand, Quarzsand oder Polymersand 
  • Unterhaltsreinigung  
  • Sonderreinigung  
  • Bauendreinigung  

Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Angebots und können gesondert berechnet werden.

 

4. Preise und Abrechnung

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Bei Privatkunden verstehen sich die Preise, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Unternehmern, Gewerbekunden und öffentlichen Auftraggebern verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder nicht erkennbare Erschwernisse können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits im Angebot berücksichtigt wurden. Dies gilt insbesondere bei stark abweichendem Verschmutzungsgrad, erschwertem Zugang, zusätzlichen Flächen, besonderen Materialanforderungen oder nicht vorhersehbaren Hindernissen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

Wird ein Zahlungsziel angegeben, ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb der dort genannten Frist zu zahlen, maximal jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Reinivo Gebäudedienste berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.

Für Mahnungen können folgende Pauschalen berechnet werden, soweit diese dem tatsächlich zu erwartenden Aufwand entsprechen und gesetzlich zulässig sind:

  1. Mahnung: 5,00 € 
  2. Mahnung: 7,50 € 

Gegenüber Unternehmern kann bei Zahlungsverzug zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Termine und Terminverschiebungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie von beiden Parteien bestätigt wurden.

Reinivo Gebäudedienste ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • ungeeigneter Witterung 
  • Regen, Frost, Schnee, Sturm oder starker Hitze 
  • Sicherheitsrisiken  
  • technischen Störungen 
  • Krankheit  
  • höherer Gewalt 
  • unvorhersehbaren betrieblichen Gründen 

Bei witterungsabhängigen Arbeiten, insbesondere Glasreinigung, Steinreinigung, Imprägnierung oder Verfugung, entscheidet Reinivo Gebäudedienste nach fachlicher Einschätzung, ob die Leistung ordnungsgemäß und sicher ausgeführt werden kann.

Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen einer witterungsbedingten oder sachlich begründeten Terminverschiebung besteht nicht, sofern Reinivo Gebäudedienste die Verschiebung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

7. Stornierung und Ausfallpauschale

Der Kunde kann vereinbarte Termine bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei absagen oder verschieben.

Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann Reinivo Gebäudedienste eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 € berechnen.

Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden kann, kann Reinivo Gebäudedienste eine Ausfallpauschale in Höhe von 79,00 € berechnen.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • kein Zugang zum Objekt gewährt wird 
  • der Kunde nicht erreichbar ist 
  • vereinbarte Vorbereitungen nicht getroffen wurden 
  • notwendige Wasser- oder Stromanschlüsse nicht verfügbar sind 
  • die Arbeitsfläche nicht zugänglich ist 
  • Fahrzeuge, Möbel oder sonstige Gegenstände nicht entfernt wurden, obwohl dies vereinbart war 

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Reinivo Gebäudedienste kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Reinivo Gebäudedienste bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • freier Zugang zu den zu reinigenden Flächen 
  • rechtzeitige Entfernung störender Gegenstände 
  • Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Zugänge oder Ansprechpartner 
  • Bereitstellung von Wasseranschlüssen, soweit erforderlich 
  • Bereitstellung von Stromanschlüssen, soweit erforderlich 
  • Hinweis auf empfindliche, beschädigte oder vorgeschädigte Materialien 
  • Hinweis auf bekannte Undichtigkeiten, lockere Bauteile, defekte Fugen oder sonstige Risiken 

Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch Mehraufwand, Verzögerung oder ein Ausfall des Termins, kann Reinivo Gebäudedienste den Mehraufwand oder die Ausfallpauschale berechnen.

 

9. Zugang zum Objekt

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Reinivo Gebäudedienste zum vereinbarten Termin Zugang zu allen vereinbarten Arbeitsbereichen erhält.

Ist ein Zugang nicht möglich oder nur eingeschränkt möglich, kann Reinivo Gebäudedienste die Leistung ganz oder teilweise verweigern, verschieben oder den entstandenen Aufwand berechnen.

Dies gilt auch, wenn die Durchführung aus Sicherheitsgründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

 

10. Besondere Hinweise zur Glas- und Fensterreinigung

Die Glas- und Fensterreinigung erfolgt nach fachgerechter Einschätzung mit geeigneten Reinigungsmitteln, Werkzeugen und Verfahren.

Der Kunde ist verpflichtet, Reinivo Gebäudedienste vor Beginn der Arbeiten auf besondere Risiken hinzuweisen, insbesondere auf:

  • beschädigte Fenster 
  • alte oder poröse Dichtungen 
  • beschädigte Rahmen 
  • lockere Fensterbänke 
  • undichte Anschlüsse 
  • Kratzer oder Vorschäden 
  • beschichtete, folierte oder empfindliche Glasflächen 
  • Sicherheitsglas, Sonnenschutzglas oder Spezialverglasungen 
  • frisch gestrichene, lackierte oder behandelte Oberflächen 

Für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Materialalterung, unsachgemäße Vorbehandlung, mangelhafte Montage oder nicht erkennbare Vorschäden zurückzuführen sind, haftet Reinivo Gebäudedienste nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Bei stark verschmutzten, verwitterten oder vorgeschädigten Glasflächen kann keine vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands garantiert werden.

 

11. Besondere Hinweise zur Reinigung mit Reinwasser/Osmosewasser

Bei der Reinigung mit Reinwasser beziehungsweise Osmosewasser handelt es sich um ein chemiefreies Reinigungsverfahren, bei dem entmineralisiertes Wasser verwendet wird.

Das Reinigungsergebnis hängt unter anderem ab von:

  • Art und Zustand der Oberfläche 
  • Verschmutzungsgrad  
  • Alter der Fenster und Rahmen 
  • Zustand von Dichtungen und Fugen 
  • vorherigen Reinigungsmitteln 
  • Witterungseinflüssen  
  • Wasserläufen aus Rahmen, Lüftungsschlitzen oder Dichtungen 

Nachläufer, Tropfspuren oder erneute Verschmutzungen durch auslaufendes Schmutzwasser aus Rahmen, Fugen oder Dichtungen können insbesondere bei älteren oder stark verschmutzten Fenstern auftreten und stellen nicht automatisch einen Mangel der Reinigungsleistung dar.

 

12. Besondere Hinweise zur Steinreinigung

Die Steinreinigung erfolgt je nach Vereinbarung mit Hochdruck, Heißwasser, Flächenreiniger, Handlanze, geeigneten Reinigungsmitteln oder anderen fachgerechten Verfahren.

Der Kunde ist verpflichtet, Reinivo Gebäudedienste vor Beginn der Arbeiten über bekannte Besonderheiten und Vorschäden zu informieren, insbesondere über:

  • lose Platten oder Steine 
  • beschädigte Fugen 
  • Hohlstellen  
  • Risse  
  • Abplatzungen  
  • empfindliche Natursteine 
  • beschichtete oder versiegelte Flächen 
  • alte Imprägnierungen 
  • lockere Randsteine 
  • mangelhaften Unterbau 
  • Wasserablaufprobleme  
  • bekannte Frostschäden 

Bei der Steinreinigung können sich vorhandene Vorschäden zeigen oder verstärken. Dies gilt insbesondere bei losen Fugen, verwitterten Oberflächen, beschädigten Betonsteinen, Naturstein, alten Beschichtungen oder bereits gelockerten Materialien.

Reinivo Gebäudedienste haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkennbare Vorschäden, mangelhaften Unterbau, Materialermüdung, unsachgemäße Vorbehandlung oder altersbedingte Abnutzung entstehen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Reinivo Gebäudedienste vorliegt.

Ein vollständig neuwertiges Erscheinungsbild kann nicht garantiert werden.

 

13. Verfugung mit Sand, Quarzsand oder Polymersand

Die Neuverfugung erfolgt nach Vereinbarung mit geeignetem Fugenmaterial, insbesondere Sand, Quarzsand oder Polymersand.

Das Ergebnis hängt unter anderem ab von:

  • Fugenbreite  
  • Fugentiefe  
  • Steinart  
  • Oberflächenstruktur  
  • Porosität der Steine 
  • Gefälle  
  • Witterung  
  • Feuchtigkeit  
  • vorhandenen Restverschmutzungen 
  • Zustand des Unterbaus 

Bei der Verwendung von Polymersand können optische Veränderungen auftreten, insbesondere:

  • leichte Schleierbildung 
  • Rückstände auf der Steinoberfläche 
  • Farbtonveränderungen  
  • Glanz- oder Mattierungseffekte 
  • ungleichmäßige Oberflächenwirkung 
  • sichtbare Materialreste in Poren oder Vertiefungen 

Solche Veränderungen können material- und verarbeitungsbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Polymersand nur bei geeigneter Witterung und ausreichend trockenen Flächen verarbeitet werden kann. Reinivo Gebäudedienste ist berechtigt, die Verfugung zu verschieben, wenn die fachgerechte Verarbeitung nicht möglich ist.

 

14. Imprägnierung und Schutzbehandlung

Eine Imprägnierung oder Schutzbehandlung dient dazu, die Oberfläche widerstandsfähiger gegen Feuchtigkeit, Schmutz oder bestimmte Verschmutzungen zu machen.

Eine Imprägnierung stellt jedoch keine vollständige Versiegelung und keine Garantie gegen zukünftige Verschmutzungen dar.

Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:

  • dauerhafte Algenfreiheit 
  • dauerhafte Moosfreiheit 
  • dauerhafte Flechtenfreiheit 
  • vollständigen Schutz gegen Öl, Rost, Fett oder Gerbsäure 
  • vollständige Fleckenvermeidung 
  • gleichmäßige Farbwirkung auf allen Steinen 
  • dauerhaft unverändertes Erscheinungsbild 

Eine Imprägnierung kann je nach Material zu optischen Veränderungen führen, insbesondere zu Farbvertiefung, verändertem Glanzgrad, Fleckenwirkung oder ungleichmäßiger Oberflächenwirkung.

Die Haltbarkeit der Imprägnierung hängt von Material, Nutzung, Witterung, Pflege, Verschmutzung und mechanischer Belastung ab.

 

15. Reinigungsmittel und Materialverträglichkeit

Reinivo Gebäudedienste verwendet geeignete Reinigungsmittel und Verfahren nach fachlicher Einschätzung.

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten auf empfindliche Materialien, besondere Beschichtungen, bekannte Unverträglichkeiten oder Herstellervorgaben hinzuweisen.

Für Schäden aufgrund nicht erkennbarer Materialunverträglichkeiten, fehlender Herstellerinformationen, unbekannter Vorbehandlungen oder nicht mitgeteilter Besonderheiten haftet Reinivo Gebäudedienste nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

16. Reklamation und Nachbesserung

Der Kunde hat die erbrachte Leistung nach Fertigstellung zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind Reinivo Gebäudedienste möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung mitzuteilen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Bei berechtigten Reklamationen hat Reinivo Gebäudedienste zunächst das Recht zur Nachbesserung.

Der Kunde hat Reinivo Gebäudedienste die Möglichkeit zu geben, den behaupteten Mangel zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.

Eine eigenmächtige Beauftragung Dritter ohne vorherige Möglichkeit zur Nachbesserung kann dazu führen, dass Erstattungsansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

17. Haftung

Reinivo Gebäudedienste haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Reinivo Gebäudedienste, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Reinivo Gebäudedienste haftet außerdem uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Reinivo Gebäudedienste der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Reinivo Gebäudedienste.

Eine weitergehende Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

18. Vorschäden und empfindliche Gegenstände

Der Kunde ist verpflichtet, Reinivo Gebäudedienste vor Beginn der Arbeiten auf Vorschäden und empfindliche Gegenstände hinzuweisen.

Bewegliche, zerbrechliche, wertvolle oder feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden zu entfernen oder ausreichend zu schützen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Dekoration  
  • Pflanzen  
  • Möbel  
  • Elektrogeräte  
  • Markisen  
  • textile Gegenstände 
  • lose Gegenstände 
  • empfindliche Bodenbeläge 
  • Fahrzeuge  
  • Gegenstände auf Fensterbänken, Terrassen oder Einfahrten 

Für Schäden an nicht entfernten oder nicht ausreichend geschützten Gegenständen haftet Reinivo Gebäudedienste nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

19. Dokumentation und Fotos

Reinivo Gebäudedienste ist berechtigt, vor, während und nach der Leistung Fotos oder Videos der bearbeiteten Flächen anzufertigen, soweit dies zur Dokumentation, Angebotserstellung, Qualitätssicherung, Reklamationsbearbeitung oder Beweissicherung erforderlich ist.

Personen werden dabei nach Möglichkeit nicht aufgenommen.

Eine Nutzung von Fotos oder Videos zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden.

 

20. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen, per Telefon, per E-Mail, per WhatsApp, über die Website oder auf sonstigem Fernkommunikationsweg geschlossen, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Reinivo Gebäudedienste vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und bestätigt der Kunde seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, kann Reinivo Gebäudedienste vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden.

Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Bei teilweise erbrachter Leistung kann Reinivo Gebäudedienste im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verlangen.

 

21. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Reinivo Gebäudedienste.

 

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Reinivo Gebäudedienste.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

 

 

 

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